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Rechtschutzversicherung

Unfälle, sei es im Straßenverkehr oder im Alltag, ziehen sowohl für den Verursacher als auch für das Opfer nicht selten langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich. Und wer vor Gericht verliert, muss tief in die Tasche greifen. Die Risiken kostspieliger Prozesse trägt die Rechtsschutzversicherung.

Sie übernimmt Vorschüsse und Kosten für Anwalt, Gerichtsvollzieher und Gericht, Kosten für notwendige Gutachten, Reisekosten, wenn der Versicherte vor einem ausländischen Gericht erscheinen muss, Kosten, die dem Prozessgegner erstattet werden müssen und im Einzelfall auch eine Kaution, damit der Versicherte im Ausland nicht im Gefängnis landet.

Die Leistungen werden durch alle gerichtlichen Instanzen hindurch gewährt, bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Die Rechtsschutzversicherung gilt für Europa und die nichteuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres. Die meisten Versicherer bieten auch weltweiten Versicherungsschutz an. Im In- und Ausland genießt der Versicherte freie Anwaltswahl.

Rechtsstreitigkeiten sind eine komplexe Angelegenheit. Daher bieten die Rechtsschutzversicherer verschiedene Bausteine, die einzelne oder gebündelt vereinbart werden können.

Verkehrsrechtsschutz für Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen und für diejenigen, die das Fahrzeug benutzen dürfen. Rechtsschutz wird gewährt bei Auseinandersetzungen um Schadenersatz, Strafverfolgung, den Führerschein, den Kaufvertrag für das Fahrzeug und die Kfz-Steuer. Geschützt ist der Kunde außerdem beim Lenken fremder Fahrzeuge.

Familien-Rechtsschutz für Eltern, minderjährige Kinder und volljährige, unverheiratete Kinder unter 25, die noch in Ausbildung sind. Dieses Paket umfasst den privaten Bereich und bei Arbeitnehmern auch den beruflichen: Der Versicherte erhält Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz, Schutz bei Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren, Steuer-Rechtsschutz und Rechtsschutz, wenn er Beratung braucht. Grundstücks- und Mietauseinandersetzungen können auf Wunsch in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Firmen-Rechtsschutz für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sowie die Mitarbeiter der versicherten Firmen. Diese Kombination gewährt Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz für den Arbeitgeber, Straf-Rechtsschutz und Sozialgerichts-Rechtsschutz, wenn es beispielsweise um Streitigkeiten mit den Sozialversicherungsträgern geht.