Autohaftpflichtversicherung Kaskoversicherung Schutzbrief Rechtschutzversicherung Private Unfallversicherung
Zurück Links Impressum
Kaskoversicherung

Sie haben ähnliche Bezeichnungen, decken aber zum Teil unterschiedliche Gefahren ab: Die Teilkaskoversicherung ist unter anderem zuständig bei Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel, Überschwemmung und Blitz. Die Vollkasko zahlt darüber hinaus für selbst verursachte Blechschäden am eigenen Auto und für Vandalismus.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag. Versichert sind auch Zusammenstöße mit Haarwild, Glasbruch, Kurzschlussschäden an der Verkabelung und häufig auch Marderbissschäden.

Der Versicherer ersetzt die Reparaturkosten, bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert und bei neuen Autos den Neupreis. Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten wie bei der Haftpflichtversicherung werden hier nicht erstattet. In der Regel lohnt es sich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, zum Beispiel 150 Euro pro Schaden.

Der Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich Blechschäden am eigenen Wagen durch Eigen- oder Fremdverschulden. Sie ist vor allem bei neuen und neuwertigen Autos empfehlenswert. Versichert sind auch alle Teile, die fest im Auto eingebaut oder verschlossen sind: dazu gehören zum Beispiel Abschleppvorrichtung, Starterkabel oder Dachträger, etwa für Fahrräder. Vandalismus gehört ebenfalls zu den versicherten Risiken. Übliche Selbstbehalte in der Vollkaskoversicherung sind 150 oder 325 Euro.

Wie der Wechsel funktioniert

Sparfüchse können mit einem Umstieg auf einen günstigeren Anbieter unter Umständen viel Geld sparen. Der Wechsel ist jedes Jahr mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende möglich oder direkt nach einer Beitragserhöhung, einem Fahrzeugwechsel oder einem Schaden. Umsteiger sollten ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Völlig unproblematisch ist allerdings nur der Umstieg zu einem günstigeren Autohaftpflichtversicherer. Er ist gesetzlich verpflichtet, jeden Neukunden anzunehmen.

Anders bei der Kasko: Wenn es um diese Police geht, können die Gesellschaften den Antragsteller auch ablehnen. Daher sollte man immer erst einen neuen Kaskovertrag in der Tasche haben, bevor man den alten kündigt. Zu beachten ist aber grundsätzlich, dass sich die Versicherer nicht nur preislich, sondern auch bei ihren Leistungen teilweise erheblich unterscheiden. Wer seine Autoversicherung nur nach dem Preis auswählt, kann unter dem Strich sogar draufzahlen.