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Die Riesterrente

Seit Januar 2002 können jedes Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung und seine Angehörigen mit einer besonderen staatlichen Förderung sparen. Diese Förderung besteht aus einer direkten Zulage und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuer. Lohnend ist diese Zusatzversorgung vor allem für kinderreiche Familien mit kleinem Einkommen.

Um die jeweils höchste Förderung zu erhalten, müssen seit 2004 mindestens zwei Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen speziellen Vorsorgevertrag eingezahlt werden. In zwei weiteren Schritten von jeweils einem Prozent wird diese Mindesteinzahlung bis zum Jahr 2008 auf vier Prozent des Bruttogehalts aufgestockt.

Zulagen beziehungsweise Steuererleichterungen gibt es für spezielle private Altersvorsorgeverträge, zum Beispiel eine private Rentenversicherung. Um die staatliche Zulage zu erhalten, muss der Vertrag verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Die spätere Auszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr liegen, sie muss grundsätzlich in eine lebenslange Leibrente münden. 30 Prozent des Kapitals können auf Wunsch bei Auszahlungsbeginn auf einen Schlag ausgezahlt werden. Die Angebote müssen ein Zertifikat von der staatlichen Zertifizierungsstelle erhalten haben.

Neue Regeln

Seit 1. Januar 2005 ist die „Riester-Rente“ noch attraktiver geworden. So kann der Kunde seinen Vertragsanbieter damit beauftragen, jedes Jahr für ihn die staatliche Zulage automatisch zu beantragen. Der Zulagenantrag muss also nur noch ein Mal bei Vertragsschluss ausgefüllt werden. Neben zusätzlichem Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsschutz darf nun auch eine Hinterbliebenenabsicherung mit maximal 15 Prozent des Beitrages vereinbart werden. Außerdem sind keine gleich bleibend hohen Beiträge mehr erforderlich. Der Kunde kann also so flexibel sparen, wie es sein Geldbeutel erlaubt.