Zurück Links Impressum
Private Rentenversicherung

Mit dem Alterseinkünftegesetz, das allein lebenslange Renten als Altersvorsorge definiert, gewinnt die private Rentenversicherung eine immer größere Bedeutung. Sie garantiert bei Fälligkeit eine lebenslange monatliche Rente, egal, wie alt der Kunde wird. Eine private Rentenversicherung enthält keinen Todesfallschutz und eignet sich vor allem für alle diejenigen, die niemanden zu versorgen haben.

Weil die Gesundheitsprüfung entfällt, kann die private Rentenversicherung auch im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen werden. Im Rentenbezug muss nur der Ertragsanteil von 18 bis 22 Prozent versteuert werden. Der Sparer zahlt eine festgelegte Monatsrate und erhält ab dem vereinbarten Auszahlungszeitpunkt eine lebenslange Rente ausgezahlt. Die Rente setzt sich aus einem garantierten Betrag und einem variablen Überschussanteil zusammen. Statt der Rente kann der Kunde auch eine Kapitalabfindung wählen, also die Auszahlung der Summe auf einen Schlag. Dabei sind andere Steuerregeln zu beachten: Unter der Voraussetzung, dass die Versicherung erst im Rentenalter ausbezahlt wird, ist die Hälfte der Zinserträge zu versteuern.

Zwei Varianten

Die häufigste Form der privaten Rentenversicherung ist die so genannte aufgeschobene Rentenversicherung. Bei dieser Versicherungsart wird Kapital, das für die Rentenzahlung im Alter benötigt wird, über einen meist sehr langen Zeitraum durch laufende Beitragszahlungen angespart. Die Auszahlung der vereinbarten Rente beginnt dann in der Regel zwischen dem 60. und 65. Geburtstag.

Bei der so genannten Sofort-Rente zahlt der Versicherungsnehmer den Beitrag in Form eines größeren Geldbetrages auf einmal und erhält dafür Anspruch auf eine bis ans Lebensende zu zahlende Rente. Diese Vertragsvariante ist vor allem für Ältere interessant, die bereits über ein entsprechendes Geldvermögen für die Altersversorgung (etwa aus einer fälligen Kapitallebensversicherung) verfügen und dieses verrenten lassen wollen.

Garantien für lebenslange Sicherheit

Ob aufgeschobene Rente oder Sofortrente: Die Höhe der Rentenzahlung ergibt sich aus der garantierten Mindestverzinsung des aufgebauten Kapitals. Für ab 2004 abgeschlossene Verträge gilt derzeit ein Höchstrechnungszins von 2,75 Prozent. Über diese garantierte Rente hinaus wird der Versicherte an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt, die überwiegend von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängen. Für den Fall, dass der Versicherte kurz nach dem Beginn der Rentenauszahlung stirbt, können Vorkehrungen getroffen werden, damit Angehörige für einen bestimmten Zeitraum weiter versorgt werden. Dazu schließt der Kunde mit seinem Versicherer eine so genannte Rentengarantiezeit ab.

Zusatzbausteine

Private Rentenversicherungen können in vielen Fällen mit einem Hinterbliebenenschutz, einer Unfallversicherung oder mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens eine Befreiung von weiteren Beitragszahlungen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass ein regelmäßiges Einkommen auch im Fall dauerhafter schwerer Behinderung gesichert ist. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird eine kürzere Laufzeit vereinbart.