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Private Pflegeversicherung

Wer Pflegebedürftige in der Familie hat, weiß, dass die Pflegepflichtversicherung alles andere als eine segensreiche Erfindung ist. Die Versorgung reicht in wohl keinem Fall und allzu häufig müssen die Angehörigen oder das Sozialamt einspringen. Weil unsere Bevölkerung immer älter wird, ist mit weiteren Einschnitten zu rechnen. Auf der sicheren Seite ist, wer sich beizeiten zusätzlichen privaten Versicherungsschutz besorgt.

Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit übernimmt die gesetzliche Pflegekasse 205, 410 oder 665 Euro pro Monat für selbst organisierte Pflegedienste. Die Voraussetzungen für diese Leistungen sind streng bemessen: Für den kleinsten Betrag muss bereits einmal pro Tag Pflege nötig sein. Den Höchstsatz von 1.432 Euro monatlich zahlt die Kasse nur für professionelle Pflegedienste und ausschließlich dann, wenn Bettlägerige rund um die Uhr gepflegt werden müssen und dies nur durch eine professionelle Pflegekraft gewährleistet ist. Angesichts enormer Kosten von rund 3.000 bis 5.000 Euro monatlich für einen Platz im Pflegeheim sind diese Leistungen mehr als mager.

Private Pflegeversicherungen gleichen diese Lücken aus. Die Lebensversicherer etwa bieten eine Pflegerentenversicherung als Ergänzung zur Kapitallebens- und zur privaten Rentenversicherung an. Der Kunde zahlt regelmäßige Beiträge ein und erhält im Gegenzug ab Beginn seiner Pflegebedürftigkeit die vereinbarte Monatsrente.

Bei den privaten Krankenversicherern haben sich zwei Modelle durchgesetzt: Die Pflegekostenversicherung ergänzt die Leistungen aus der Pflegekasse. Möglich ist zum Beispiel, die Absicherung von 80 Prozent der gesamten Pflegekosten zu vereinbaren. Die Kosten müssen dem Versicherer nachgewiesen werden. Vorteil dieses Modells: Die Versicherung bietet umfangreichen Schutz, weil Kostensteigerungen im Pflegebereich berücksichtigt werden. Die zweite Möglichkeit, privaten Versicherungsschutz für den Pflegefall bei einem privaten Krankenversicherer abzuschließen, ist das Pflegetagegeld. Es kann individuell vereinbart werden und wird auch ohne Kostennachweis gezahlt.