Private Krankenversicherung Private Pflegeversicherung
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Die Trennung in eine gesetzliche und eine private Krankenversicherung geht auf die Bismarck'sche Sozialgesetzgebung in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts zurück. Alle im Handwerk und in der Industrie beschäftigten Arbeiter mussten über Krankenkassen versichert sein. Dies veranlasste die nicht erfassten Bevölkerungsschichten, entsprechende Einrichtungen auf privatwirtschaftlicher Grundlage zu bilden. Damit schlug die Geburtsstunde der privaten Krankenversicherung, die sich zum drittgrößten Individualversicherungszweig in Deutschland entwickelt hat.

Kapitallebensversicherung

Der Grundsatz einer gesetzlichen Pflichtversicherung gilt noch heute. Jeder Arbeitnehmer, der monatlich weniger als 3.525 Euro brutto verdient, ist automatisch in einer der mehr als 300 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Wer mehr verdient, kann einen privaten Krankenversicherer wählen und wird damit zum Privatpatient beim Arzt und im Krankenhaus.

Kapitallebensversicherung

Wer Pflegebedürftige in der Familie hat, weiß, dass die Pflegepflichtversicherung alles andere als eine segensreiche Erfindung ist. Die Versorgung reicht in wohl keinem Fall und allzu häufig müssen die Angehörigen oder das Sozialamt einspringen. Weil unsere Bevölkerung immer älter wird, ist mit weiteren Einschnitten zu rechnen. Auf der sicheren Seite ist, wer sich beizeiten zusätzlichen privaten Versicherungsschutz besorgt.