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Privat-Haftpflichtversicherung

Wenn der Sprössling das Auto des Nachbarn zerkratzt oder ein rauchender Zigarettenstummel einen Brand in der Wohnung eines Freundes verursacht, ist guter Rat teuer. Denn laut Gesetz ist der Schuldige zu vollem Schadenersatz verpflichtet - in unbegrenzter Höhe. Deshalb sollte die Private Haftpflichtversicherung in keinem Haushalt fehlen.

Versichert ist die ganze Familie, bei unverheiratet zusammenlebenden Paaren sind beide Partner geschützt, wenn sie entsprechend im Versicherungsschein eingetragen sind. Volljähriger Nachwuchs ist nur dann mitversichert, wenn er sich noch in Ausbildung befindet.

Weitere Haftpflichtversicherungen

Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt für alle Gefahren des täglichen Lebens, nicht aber für Risiken, die ein Betrieb, ein Beruf oder ein Amt mit sich bringen. Neben der Privat-Haftpflichtversicherung gibt es deshalb weitere Policen, die spezielle Risiken abdecken.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung zahlt bei Personen- oder Sachschäden, etwa, wenn die Baugrube nicht ausreichend abgesichert war oder Bauschutt auf der Straße lag.

Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man jemandem in Ausübung des Berufes zufügt. Diese Police wird immer dann wichtig, wenn die Berufstätigkeit besondere Haftungsrisiken mit sich bringt, wie etwa bei Ärzten, Architekten, Polizisten oder Bauern.

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung schützt gewerbliche und industrielle Betriebe, Land- und Forstwirtschaft sowie Gastwirte. Die angebotenen Verträge unterscheiden sich zum Teil erheblich, weil die Schadenart und -häufigkeit je nach Art und Größe des Unternehmens sehr unterschiedlich sein kann.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht leistet für Schäden im Zusammenhang mit einer Immobilie. Risiken ergeben sich zum Beispiel aus der Verkehrssicherungspflicht, der Instandhaltungspflicht sowie der Streu- und Reinigungspflicht.

Die Tierhalter-Haftpflicht ist vor allem für Hundehalter unverzichtbar. Gezähmte Klein- und Haustiere sind bei der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, nicht aber Hunde, Pferde sowie andere Reit- und Zugtiere.

Tipp

Wichtig ist es, der Versicherung neu hinzukommende neue Risiken immer mitzuteilen und die Angaben für die Risikobewertung genau zu überprüfen. Risiken, von denen der Versicherer nichts weiß, können im Schadenfall auch nicht reguliert werden.